Das Hessische Schulgesetz sieht für jede Schule die Entwicklung eines Schulprogramms vor (HSchG § 127b). Dieses dient als Grundlage für die Zielvereinbarungen zwischen der Schulaufsichtsbehörde und der Schule über die Maßnahmen zur Qualitäts- und Organisationsentwicklung.
Das Schulprogramm trifft Festlegungen zu folgenden Punkten:
Darüber hinaus trifft das Schulprogramm Aussagen zu den Bereichen:
Von diesen Vorgaben ausgehend hat die Gesamtschule Fischbach unter Mitarbeit aller Kolleginnen und Kollegen auf der Grundlage einer Bestandsaufnahme ein Schulprogramm entwickelt, das auf die spezifischen Gegebenheiten der Schule abgestimmt ist.
Kelkheim-Fischbach, im November 2021
Die Steuergruppe
Den vollständigen Wortlaut des Schulprogramms können Sie nachlesen, indem Sie sich die folgende PDF-Datei herunterladen:
Die Schulordnung der GSF ist von allen Mitgliedern der Schulgemeinde, somit Schülerinnen und Schülern, Lehrkräften sowie Eltern und Erziehungsberechtigten gemeinsam formuliert und von der Schulkonferenz
beschlossen worden.
Sie wird um die folgenden, ebenfalls von der Schulkonferenz verabschiedeten Einzelregelungen ergänzt:
Die Inhalte der Schulordnung und ihrer Ergänzungen stehen nachfolgend als PDF-Dateien zum Nachlesen und Herunterladen zur Verfügung:
Nutzung von Mobiltelefonen
Das Kultusministerium hat ein "Empfehlungsschreiben für Eltern zur Nutzung von Mobiltelefonen durch Kinder und Jugendliche" herausgebracht, das wir Ihnen als PDF-Datei zur Ansicht und zum Herunterladen zur Verfügung stellen.